Bistum Fulda

Vermögensverwaltung und Vermögensaufsicht

Diözesanvermögensverwaltungsrates (DVVR) - Bischöflichen Kurienkonferenz - Diözesanökonom

Diözesanvermögensverwaltungsrat (DVVR)

Fulda (bpf). Im Bistum Fulda besteht der Diözesanvermögensverwaltungsrat (DVVR) aus fünf Personen, die nicht im Beschäftigungsverhältnis des Bistums stehen dürfen. 


Aufgabe des DVVR ist unter anderem die Aufstellung des gemeinsamen Haushaltsplanes des Bistums und des Bischöflichen Stuhles sowie die Billigung des Jahresabschlusses. Beides wird danach zur Beschlussfassung bzw. Genehmigung dem Diözesan-Kirchensteuerrat vorgelegt, einem Gremium aus gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern der verschiedenen Regionen des Bistums. 


Die in beiden Gremien gefassten Beschlüsse sind für den Bischof und die ihm zugeordneten kirchlichen Institutionen bindend. Damit haben beide Gremien, die jeweils aus ehrenamtlich tätigen Frauen und Männern gebildet werden, eine erhebliche Befugnis hinsichtlich grundlegender finanzstrategischer Weichenstellungen des Bistums. Weiterhin muss der DVVR vor besonders wichtigen Rechtsakten der diözesanen Vermögensverwaltung, insbesondere bei Veräußerungen, angehört werden. In einigen Fällen ist darüber hinaus die Zustimmung des DVVR erforderlich. 


 

Die Mitglieder des Diözesanvermögensverwaltungsrates

Drei der Mitglieder des DVVR stammen aus dem Personenkreis des Kirchensteuerrates. Auch bei der Nominierung der beiden anderen nicht dem Kirchensteuerrat angehörenden Mitglieder folgte Bischof Gerber den Vorschlägen aus dem Kirchensteuerrat. „Ich bin dankbar, dass wir fünf Personen mit sehr hoher Fachkompetenz gewinnen konnten, und es freut mich, dass dieses für unser Bistum so zentrale Gremium in seiner Erstbesetzung mehrheitlich aus Frauen besteht“, so der Fuldaer Bischof. Zu Mitgliedern des DVVR wurden vom Bischof ernannt: 

Ulrike Richter

(Eiterfeld)

Magistratsdirektorin, Juristin

 

Elisabeth Bicker

(Marburg)

Steuerberaterin


Mitglied im Kirchensteuerrat

 

Prof. Dr. Patricia Feldhoff

(Hanau)

Professorin für Rechnungswesen

 

Philipp Zmyi-Köbel

(Schwalmstadt)

Vorsitzender Richter


Mitglied im Kirchensteuerrat

 

Hans-Joachim Frohnapfel

(Fulda)

Steuerberater


Mitglied im Kirchensteuerrat

 
 
 

Diözesanökonom

Gemäß den Bestimmungen des Kirchenrechts verwaltet der Ökonom das Diözesanvermögen und ist dabei unmittelbar dem Bischof und dem DVVR verantwortlich. Die Ernennung des Diözesanökonomen, der zugleich Ökonom des Bischöflichen Stuhles ist, erfolgt jeweils auf fünf Jahre. Derzeitiger Diözesanökonom ist der leitende Finanzdirektor im Bischöflichen Generalvikariat, Dipl.-Kfm. Gerhard Stanke.

 

Bischöfliche Kurienkonferenz

Die Kurienkonferenz (Abteilungsleiter, Mitglieder des Domkapitels) berät den Diözesanbischof und dient der gegenseitigen Information, Beratung und Koordinierung innerhalb der Bistumsverwaltung. Die Einrichtung der Bischöflichen Kurienkonferenz erfolgt im Kontext der gesetzlichen Neuordnung der diözesanen Vermögensverwaltung. Dem Domkapitel kommen hinsichtlich der Vermögensverwaltung wie bisher die Aufgaben des kirchenrechtlich vorgesehenen Konsultorenkollegiums mit ähnlichen Beispruchsrechten wie dem DVVR zu. Im Unterschied zum DVVR, dessen primäre Aufgabe es ist, die wirtschaftlichen Aspekte der Vermögensverwaltung zu beurteilen, kommt es dem Konsultorenkollegium zu, primär die pastoralen Aspekte der Vermögensverwaltung zur Geltung zu bringen. 


Bischof Gerber ist es wichtig, dass die Expertise der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter im Bischöflichen Generalvikariat in das Gremium des DVVR mit eingehen kann. Deshalb haben die Abteilungsleiter das Recht, beratend an den Sitzungen des DVVR teilzunehmen. 

 

Bistum Fulda


Bischöfliches Generalvikariat 

Paulustor 5

36037 Fulda


 



Postfach 11 53

36001 Fulda

 



Telefon: 0661 / 87-0

Telefax: 0661 / 87-578

Karte
 


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